Folgenbeseitigungsanspruch und Verjährung

Der An­spruch des Ei­gen­tü­mers ge­gen­über dem ho­heit­li­chen Stö­rer, die zu Be­sei­ti­gung der Stö­rung not­wen­di­gen Maß­nah­men zu dul­den, un­ter­liegt nicht der Ver­jäh­rung.

Die hier in Rede stehende unstreitig rechtswidrige Überbauung führt zur Beeinträchtigung von Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs.

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Schadensersatz wegen verschusselter Gewerbesteuer

Eine Gemeinde kann weder gestützt auf den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch noch nach den Grundsätzen über die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts auf öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen verlangen, dass das Land Baden-Württemberg als Träger der Finanzverwaltung für einen Gewerbesteuerausfall Ersatz leistet, der infolge eines

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