Unfallmietwagen – und die Abtretung der Schadensersatzansprüche

Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz

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Mercedes GLC

Der finanzierte Diesel-Kauf – und formularmäßig abgetretenen Schadensersatzansprüche

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer (Auto-)Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs erfasst auch Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und ist daher unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt ein Autoherstellerin die beklagte Fahrzeugherstellerin

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LG Bremen

Insolvenzplan – und die Inkassozession an den Insolvenzverwalter

Ist im Insolvenzplan vorgesehen, dass die geltend gemachten Forderungen an den Insolvenzverwalter abgetreten werden, „zum Zwecke des Einzugs der Forderung im eigenen Namen allerdings auf fremde Rechnung, nämlich für Rechnung (ausschließlich) der an diesem Insolvenzverfahren noch beteiligten Gläubiger“, um „eingezogene Beträge im Rahmen einer weiteren Verteilung an die Gläubiger“ auszuschütten,

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Taschenrechner

Insolvenzanfechtung nach Forderungsabtretung – und die Kenntnis des Abtretenden von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Nach § 133 I, II, III 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Handlungen, die der Befriedigung eines Gläubigers dienten und vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahren vorgenommen wurden, anfechten, wenn der Insolvenzschuldner Gläubigerschädigungsvorsatz und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Nach § 133 I 1 InsO muss die Leistungsempfängerin den Benachteiligungsvorsatz der

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die an den Grundpfandgläubiger gezahlte Miete – und die Insolvenzanfechtung

Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrundeliegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden. Erklärt sich der spätere

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Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung

Das Gericht des zulässigen Rechtswegs entscheidet gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG den Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung, es sei denn, diese Entscheidung erwächst nach § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft. Zu einer

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Die Sicherungsabtretung für schwankende Forderungen

Die Abtretung einer Forderung ist mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn sie zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfener Forderungen erfolgt und der Drittschuldner nicht in zumutbarer Weise erkennen kann, wie hoch sich die gesicherten Forderungen belaufen. Eine Abtretung ist nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens

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Unterbevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch ein Inkassobüro

Ein Inkassobüro kann berechtigt sein, im Namen seiner Auftraggeberin einen Rechtsanwalt mit dem (gerichtlichen) Forderungseinzug zu beauftragen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war das Mandatsverhältnis zwischen der durch die Inkassogesellschaft vertretenen Mandantin und den beklagten Rechtsanwälten zustande gekommen. Die Inkassogesellschaft war von der Gläubigerin bevollmächtigt, in ihrem Namen

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Inkassovollmacht – und der vom Inkassobüro bevollmächtigte Rechtsanwalt

Wird einem Inkassobüro eine Inkassovollmacht erteilt, die das Inkassobüro berechtigt, alle Beitreibungsmaßnahmen, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderungen des Auftraggebers erforderlich sind, einzuleiten, so gehört hierzu ausdrücklich auch, für den Auftraggeber in dessen Namen Rechtsanwälte mit dem Betreiben gerichtlicher Verfahren zu beauftragen, die sich aus dem Inkassoauftrag ergeben. Zu

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Abtretung einer Kapitallebensversicherung – als Rechtsdienstleistung?

Mit der Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: „Auslegungs- und Änderungsvereinbarung“, AÄV), hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und eine derartige Abtretung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes als nichtig beurteilt: Zunächst ist der

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Forderungspfändung – und der Gläubigerwechsel

§ 727 ZPO ist auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Nach § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie

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Zug-um-Zug – und die Zwangsvollstreckung

Hängt die Vollstreckung – wie im Streitfall – von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nach § 756 Abs. 1 ZPO nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme

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AG/LG Düsseldorf

Klage aus abgetretenem Recht – und die Auswahl des richtigen Zessionars

Eine auf abgetretene Ansprüche gestützte Klage ist mangels hinreichender Bestimmtheit des Streitgegenstands unzulässig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn der Klageanspruch gleichrangig auf Ansprüche aus abgetretenem Recht zweier verschiedener Personen gestützt wird. Insoweit handelte es sich trotz einheitlichen Klageziels um unterschiedliche Streitgegenstände. Diese können nicht im Wege einer

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Innenhaftungsfälle in der D&O-Versicherung – und das Abtretungsverbot für Freistellungsansprüche

Eine in den Versicherungsbedingungen einer eine Versicherung für Organe und leitende Angestellte (im Folgenden: D&O-Versicherung) enthaltene Bestimmung, dass der Freistellungsanspruch des Versicherten vor einer endgültigen Feststellung weder abgetreten noch verpfändet werden kann – außer wegen der zwingenden Regelung in § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung an den geschädigten Dritten

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Inkassozession – Zahlung und Insolvenzanfechtung

Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden. Wird ein Dritter als Empfangsbeauftragter des Gläubigers eingeschaltet, ist der Gläubiger und nicht der Empfangsbeauftragte

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Vermögensschaden beim betrügerischen Factoring

Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB tritt nur ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung). Bei der hier vorgenommenen Wertberechnung können nicht die Grundkaufpreise der Forderungen als Schaden angesetzt.

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Absonderungsrecht an einer abgetretenen Forderung – und die nachträgliche Wertschöpfung

Steht dem Anfechtungsgegner ein anfechtungsfest begründetes Absonderungsrecht an einer abgetretenen Forderung zu, das die objektive Gläubigerbenachteiligung ausschließt, muss der Insolvenzverwalter eine nachträgliche Wertschöpfung, die erst zur Werthaltigkeit des Absonderungsrechts geführt hat, darlegen und beweisen. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger diese

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Entgeltvereinnahmung nach Abtretung

Der leistende Unternehmer vereinnahmt ein Entgelt auch dann, wenn der Leistungsempfänger nach Abtretung des Vergütungsanspruchs an den Abtretungsempfänger zahlt. Der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, hat diese auch dann zu versteuern, wenn er seinen Anspruch auf die Gegenleistung abgetreten hat. Auf den Rechtsgrund der Abtretung kommt es dabei nicht an.

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Fehlerhafte Anlageberatung – und die Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

Der in einem Fall, der die Haftung wegen Prospektfehlern betraf, entschieden, dass es im Mahnverfahren zur erforderlichen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs nicht der Benennung der einzelnen Prospektfehler bedarf. Nichts anderes kann für Pflichtverletzungen durch fehlerhafte Angaben beziehungsweise eine unzureichende Aufklärung im Rahmen eines Beratungsgesprächs gelten. Fehlt es allerdings

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Der abgetretene Bereicherungsanspruch – Verurteilung Zug um Zug und das Unvermögen zur Gegenleistung

Der Bereicherungsschuldner muss bei ungleichartigen Leistungen die erlangte Leistung nur Zug um Zug gegen seine volle Gegenleistung herausgeben. Der Bereicherungskläger muss dies im Klageantrag dadurch berücksichtigen, dass er ihre Rückgewähr Zug um Zug anbietet. Dies beruht aber nicht auf einem Zurückbehaltungsrecht des Bereicherungsschuldners, sondern ist die Folge der im Bereicherungsrecht

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Rechtsschutzversicherung – und die Geltendmachung sicherungshalber abgetretener Ansprüche

Der Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2000, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen, greift nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer originär eigene Ansprüche verfolgen will, die er lediglich zur Sicherheit an einen Dritten übertragen hat.

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Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Leasingnehmer

Wann erlöscht die einem Leasingnehmer im Rahmen einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion erteilten Ermächtigung, Ansprüche aus einer Rückabwicklung des Beschaffungsvertrages im eigenen Namen auf Zahlung an den Leasinggeber geltend zu machen, wenn der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird beziehungsweise wenn die Abtretung der Forderungen des Leasinggebers an einen Dritten offengelegt wird? Mit dieser

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Oberlandesgericht

Forderungsabtretung erfüllungshalber

Tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab und soll sich der Gläubiger nach dem Willen der Parteien aus der abgetretenen Forderung befriedigen, handelt es sich im Allgemeinen um eine Leistung erfüllungshalber. Tritt ein Schuldner einen Anspruch an den Gläubiger ab, gilt die Auslegungsregel des § 364 Abs. 2

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Insolvenzanfechtung erfüllungshalber abgetretener Forderungen

Erlangt der Gläubiger aus einer erfüllungshalber abgetretenen Forderung Befriedigung, handelt es sich um eine inkongruente Deckung, wenn die Abtretung ihrerseits (hier: nach § 133 Abs. 1 InsO) anfechtbar ist. Der Insolvenzanfechtung sind gemäß § 129 Abs. 1 InsO solche Rechtshandlungen unterworfen, welche die Insolvenzgläubiger objektiv benachteiligen. Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor,

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Bücherregal

Vollstreckungsabwehrklage und gewillkürte Prozessstandschaft

Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus Schuldversprechen (§ 780 BGB) bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll,

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Bundesverwaltungsgericht

Abtretung von Mietansprüchen durch den Zwangsverwalter

Die nach § 152 Abs. 1 ZVG bestehende Aufgabe des Zwangsverwalters, für eine ordnungsgemäße Nutzung und Verwaltung des Grundstücks zu sorgen, schließt die Befugnis ein, über die zur Verwaltungsmasse gehörenden Rechtsansprüche zu verfügen, insbesondere auch sie abzutreten. Denn das Verwaltungsrecht des Zwangsverwalters reicht weiter als etwa nur die Überweisung einer

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Die anwaltliche Verrechnungsstelle und die Betreuervergütung

Die Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn sie ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Durch die Abtretung und die mit ihr gegenüber der Verrechnungsstelle als Zessionarin verbundenen Informationspflichten ist nicht gegen § 203 StGB

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Abtretung bei einer Inhaberschuldverschreibung

Die Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch Abtretung nach § 398 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Übergabe der Wertpapierurkunde. Nachweis der Aktivlegitimation des Zessionars Für den Nachweis der Aktivlegitimation des Klägers kann die Vorlage der Zinsscheine oder zeitnaher Depotauszüge verlangt werden. Die Gläubigerstellung und damit die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Umsatzsteuerhaftung bei der Globalzession

Die Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG umfasst alle Formen der Abtretung –auch die Globalzession– von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen und den Erlös an den Abtretungsempfänger weitergeleitet, haftet der Abtretungsempfänger nach § 13c UStG für

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Forderungsabtretung zur Einziehung

Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll. Hintergrund dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob der Einzug der abgetretenen Forderung eine nach § 3 RDG erlaubnispflichtige Inkassotätigkeit darstellt. Dies ist regelmäßig

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Die Zweitabtretung einer Forderung – und ihre Insolvenzfestigkeit

Mit der Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung, die bereits einem Sicherungsnehmer übertragen war, musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: Eine gesicherte Rechtsposition, die dem Erwerbsverbot des § 91 InsO standhält, erlangt der Zessionar hiernach nur, wenn der abgetretene Anspruch durch Wegfall des Sicherungszwecks im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits entstanden war.

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Die gefaxte Abtretungsurkunde

Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird. Nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Schuldner dem neuen Gläubiger gegenüber nur gegen Aushändigung einer von

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Leistungsverweigerung nach Forderungsabtretung

Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Bis zur Aushändigung dieser Urkunde steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu, § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein solches Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach

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Forderungsabtretung nach Insolvenzeröffnung

Tritt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Erlass eines vorläufigen Verfügungsverbots eine ihm zustehende Forderung an einen anderen ab, wird der Drittschuldner durch die Zahlung an den Scheinzessionar nicht von seiner Verbindlichkeit befreit. Keine Schuldbefreiung nach § 82 S. 1 InsO Der Zahlung an den Abtretungsempfänger kommt im

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Notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung gegenüber dem „jeweiligen Gläubiger“

Wie ist eine notarielle Unterwerfungserklärung auszulegen, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem „jeweiligen Gläubiger“ der Grundschuld übernommen hat? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Klauselerinnerungsverfahrens zu befassen. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die Forderung vom Gläubiger an einen

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