Bundesfinanzhof (BFH)

Die disquotale Aufstockung der Kapitalrücklage einer GmbH – als freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den

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Die unbesicherte Darlehensvergabe an eine ausländische Konzerntochter – und ihre Ausbuchung

Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen. Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den

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Schild

Der insolvenzzweckwidrige Vergleich

Ein vom Insolvenzverwalter abgeschlossener Vergleich kann unwirksam sein, wenn er „insolvenzzweckwidrig“ ist. Verzichtet der Insolvenzverwalter auf eine aus seiner Sicht eindeutig bestehende Forderung, ist dies nicht insolvenzzweckwidrig, wenn der Masse dadurch andere wirtschaftliche Vorteile zufließen, die der Insolvenzverwalter ohne den

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Bundesfinanzhof

Wertverluste bei Gesellschafterdarlehen

Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen –unabhängig von der Frage der Fremdüblichkeit der Darlehensüberlassung und einer etwaigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis– mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit nach § 3 Nr. 40

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