Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen des Berliner Kammergerichts, mit der der Politikerin Renate Künast im Zusammenhang mit wüsten Beleidigungen gegen sie eine Auskunftsanspruch gegenüber Facebook über die Bestandsdaten der Beleidiger verwehrt worden waren, aufgehoben und festgestellt, dass sowohl die Beschlüsse
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