Aktenvermerk

Baubetreuung und Grundstücksverkauf

Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf gemäß § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Beurkundet werden muss dabei stets der vollständige Vertrag einschließlich aller Nebenabsprachen. Dies gilt auch für

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