Bei einer mehrfach angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist über ihre Fortdauer in einem prozessualen Verbund zu entscheiden; die Entscheidung erfolgt aber nicht zwingend nach einem einheitlichen rechtlichen Maßstab. Bei der Berechnung der Fristen des § 67d Abs. 6 S. 2 und 3 StGB ist auf die Dauer des
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