Das nicht vorgelegte MPU-Gutachten

Hat die Fahr­er­laub­nis­be­hör­de für die Er­tei­lung einer Fahr­er­laub­nis die Bei­brin­gung eines me­di­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­schen Gut­ach­tens ge­for­dert und die Er­tei­lung wegen Nicht­vor­la­ge des Gut­ach­tens ab­ge­lehnt, kann sich der Be­trof­fe­ne nur dann auf ein Re­ha­bi­li­tie­rungs­in­ter­es­se be­ru­fen, wenn die Bei­brin­gungs­an­ord­nung wegen be­son­de­rer Um­stän­de des Ein­zel­falls

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