Entfällt das Rechtsschutzinteresse auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 25.04.2018 für ein laufendes Verfahren, kann eine drohende Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nicht darauf gestützt werden, dass in einem neuen Verfahren auf Erteilung einer
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