Es besteht keine Verpflichtung einem Pressefotografen bei Opernpremieren eine Fotoerlaubnis erteilen zu müssen. Zwar ist die Oper grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet, aber die Art und Weise der Auskunftserteilung steht in ihrem Ermessen. So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall
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