Für das „Gesetz für Arbeit“ sind meistens Anwendungsdekrete erforderlich, die seit August 2016 nach und nach in Kraft treten. Im Dezember 2016 und Januar 2017 ist eine große Anzahl von Maßnahmen in Kraft getreten. Durch das Gesetz für Arbeit wurden für die Unternehmen Anpassungsmöglichkeiten an etwaige Konjunkturschwingungen sowie dem wirtschaftlichen
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