Die Betreuungskosten im Frauenhaus

Psychosoziale Betreuungsleistungen, die für die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, müssen von der Herkunftskommune des Betreuten nur dann erstattet werden, wenn eine Vereinbarung u.a. über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen besteht.

Mit dieser Begründung hat das

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