Mehrere Betriebsrenten – und der Freibetrag

Werden gleichzeitig mehrere Betriebsrenten bezogen, ist der Freibetrag verhältnismäßig aufzuteilen.

So hat das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass beim Bezug von zwei Betriebsrenten die Beitragserhebung rechtmäßig ist. Allerdings hat der Freibetrag verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten

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