Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

„Feste freie Mitarbeiter“ einer Rundfunkanstalt

Können „freie Mitarbeiter“ sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer und steuerlich trotzdem selbständig sein? Und fällt in diesem Fall auf die vom Dienstherrn aufgrund der abweichenden sozialversicherungsrechtlichen Einordnung zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge Umsatzsteuer an? Diese Frage hatte jetzt der Bundesfinanzhof aufgrund der Klage eines „festen

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Freie Mitarbeiter bei Funk und Fernsehen

Ein Arbeitsverhältniss unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit

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Arbeitnehmer-Telefon-Sex

Eine Telefonistin, die ihre Gespräche im Call-Center eines Telefonsex-Unternehmens führt, ist auch dann Arbeitnehmerin (und damit steuerlich nichtselbständig) tätig, wenn sie als „freie Mitarbeiterin“ beschäftigt wird und ihr weder Kranken- oder Urlaubsgeld noch sonstige Sozialleistungen gewährt werden. Mit dieser Begründung

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