Versorgungsbezüge gelten bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als der Rente vergleichbare Einnahmen. Dies sind insbesondere auch Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die Zusatzrenten der Pensionskasse Rundfunk zählen. Die Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk ist daher auch bei freien Mitarbeitern in der gesetzlichen Kranken- und
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