Die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds darf an einer hypothetischen beruflichen Entwicklung orientiert werden, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer ohne die Amtsübernahme eine entsprechende höherwertige Position erreicht hätte; hierfür genügt jedoch nicht jede bloße Entwicklungsmöglichkeit. Die fiktive
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