CETA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bleibt vorläufig anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des des „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) als unbegründet zurückgewiesen. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden und die Organklage darüber hinaus gegen die Unterzeichnung und den Abschluss
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