Ein Mitglied der Arbeiterkommunistischen Partei des Iran (API) unterstützt Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er darf deshalb nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht eingebürgert werden. Nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerung eines Ausländers u.a. ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die
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