Einbürgerung eines iranischen Kommunisten

Ein Mitglied der Arbeiterkommunistischen Partei des Iran (API) unterstützt Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er darf deshalb nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG nicht eingebürgert werden. Nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerung eines Ausländers u.a. ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die

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Entlassung wegen Abwendung von der demokratischen Grundordnung

Die Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr ist nach einem vom Verwaltungsgericht Minden entschiedenen Fall rechtmäßig erfolgt. Die Bundeswehr hatte den 28-jährigen Kläger, der zum muslimischen Glauben konvertiert war, mit der Begründung entlassen, er weise nicht die erforderliche charakterliche Eignung auf, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des

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