Freiheitsentziehung bei der Großdemo

Wegen einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung durch Polizeieinsatzkräfte am Rande einer Großdemonstration besteht nicht nur ein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung durch die Gerichte, sondern, wie das Bundesverfassungsgeriht in einer aktuellen Kammerentscheidung feststellte, auch ein Anspruch auf eine angemessene Geldentschädigung.

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