Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen können eine bestimmte Vergütung beanspruchen, wenn eine geringere Vergütung sie wegen ihres Amts benachteiligen würde.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wird darüber gestritten, ob der vormals als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen freigestellten Arbeitnehmerin aufgrund
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