Präsidialamt der FU Berlin

Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG – für eine Gleichstellungsbeauftragte

Die Ausübung des Amts der stellvertretenden dezentralen Gleichstellungsbeauftragten durch die Arbeitnehmerin rechtfertigt nicht die Befristung des Arbeitsvertrags für einen späteren Zeitraum. Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob sich die Befristung aufgrund der seinerzeitigen Freistellungserklärung des Dekans überhaupt nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 WissZeitVG hätte über den

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Bundesarbeitsgericht

Annahmeverzugslohn für den freigestellten Arbeitnehmer – und die Frage seiner Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber gerät unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 297 BGB nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außer Stande ist, die geschuldete Arbeitsleistung aus in seiner Person liegenden Gründen zu bewirken.  Die Leistungsfähigkeit ist somit – neben dem Leistungswillen – eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während

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Die Freistellungswahl des Betriebsrats – und die Teilfreistellungen

Ein Beschluss des Betriebsrats nach § 33 BetrVG darüber, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen, erfordert grundsätzlich eine förmliche Abstimmung. Die Wahl von teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern ist allerdings auch dann möglich, wenn der Betriebsrat nicht zuvor einen dahingehenden Beschluss gefasst hat. Eine stillschweigende Beschlussfassung gibt es nicht. Allenfalls

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die Freistellungswahl des Betriebsrats – und ihre Anfechtung

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den

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Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung

Die Freistellungswahl des Betriebsrats – und ihre Anfechtung

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den

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Teilfreistellungen – und die Freistellungswahl des Betriebsrats

Die Wahl von teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern ist auch dann möglich, wenn der Betriebsrat nicht zuvor einen dahingehenden Beschluss gefasst hat. Ein solcher Beschluss wird zwar teilweise für erforderlich gehalten ((vgl. LAG Baden-Württemberg 18. Januar 2012 – 20 TaBV 1/11 – zu B II 2 a der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 – 2 TaBV 22/02 – zu II 2.4

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Geldrechner

Die Freistellung im Aufhebungsvertrag – und die Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wird ein Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich bezahlt von der Arbeit freigestellt, so ist auf den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sein anderweitig erzielter Verdienst grundsätzlich anzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für die Tage, an denen die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt und damit

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Kalender

Arbeitszeitkonto, Freizeitausgleich – und die Freistellung in gerichtlichem Vergleich

Mit der Freistellung der Arbeitnehmerin im Anschluss an den im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hat die Arbeitgeberin nur ihre Verpflichtung aus dem Vergleich erfüllt, nicht jedoch zugleich die ihr aus der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung obliegende Leistung „Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos“ iSd. § 362 Abs. 1

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Die teilweise erfolgte Unfallregulierung – und die Freistellung von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten

Der geltend gemachte Anspruch auf Befreiung von vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten erhöht als Nebenforderung den Wert des Beschwerdegegenstands nicht, soweit er neben der Hauptforderung geltend gemacht wird, für deren Verfolgung Rechtsanwaltskosten angefallen sein sollen. Soweit diese Hauptforderung jedoch nicht Prozessgegenstand ist, handelt es sich bei dem geltend gemachten Anspruch auf Befreiung

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied – und seine Vergütung

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch

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Freistellung einer Arbeitnehmerin – und der Beschäftigungsanspruch

Kein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer muss gegen seine Willen Verhandlungen über die Aufhebung und Abwicklung des eigenen Anstellungsvertrages führen. Die Verhandlungen können auch nicht durch eine Freistellung erzwungen werden. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall einen Anspruch auf Beschäftigung bejaht und gleichzeitig die Entscheidung des

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Leistungsbezogene Besoldung – und das vom Dienst freigestellte Personalratsmitglied

Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage eines Polizeihauptkommissars, der im Dienst der Bundespolizei steht und wegen seiner Tätigkeit

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Freistellung in gerichtlichem Vergleich – und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von

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Lohn

Urlaub – und die Freistellungserklärung des Arbeitgebers

Eine auf die Erfüllung des Urlaubsanspruchs gerichtete Erklärung des Arbeitgebers ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will. Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs

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Schild

Freistellung des Arbeitnehmers in einer Aufhebungsvereinbarung – und die Erfüllung des Mindesturlaubsanspruchs

Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Diese Voraussetzungen erfüllt die in einer Aufhebungsvereinbarung geregelte Freistellung des Arbeitnehmers nicht, wenn er sich nach weiteren Bestimmungen der Aufhebungsvereinbarung weiterhin für

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Entgeltfortzahlung für Betriebsratsmitglieder – und die Streikbruchprämie

Die einem Arbeitnehmer fortzuzahlende Vergütung umfasst nicht die in einem betrieblichen Aushang zugesagte Streikbruchprämie. Arbeitsentgelt im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG sind alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz. Eine dritte Kategorie von Zahlungen, also solche, die weder Aufwendungsersatz noch Arbeitsentgelt darstellt, ist der gesetzlichen Regelung des § 37 Abs.

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Gesamtbetriebsrat – und die Auswahlentscheidung zur Freistellung

Der Gesamtbetriebsrat entscheidet über die ggf. ständig freizustellenden Mitglieder nach § 51 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrVG durch Mehrheitsbeschluss. Der Gesamtbetriebsrat ist dabei nicht verpflichtet, die Wahl der freizustellenden Mitglieder des Gesamtbetriebsrats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen, wenn mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt. Die generelle (Teil-)Freistellung

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Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

Der Konzernbetriebsrat kann nach § 59 Abs. 1 iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG vom Vertragsarbeitgeber seines Mitglieds dessen generelle (Teil-)Freistellung verlangen, sofern die Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Konzernbetriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Bei seiner Entscheidung über die generelle (Teil-)Freistellung eines Mitglieds hat der Konzernbetriebsrat auch die Interessen

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Unwiderrufliche Freistellung – und die Höhe des Arbeitslosengelds

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant. Die während dieser Zeit der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin, die als geprüfte Pharmareferentin beschäftigt war,

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Freistellungsantrag – und die Beschwer

Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens eine Freistellungsverpflichtung, so ist für die Beschwer mangels konkreter Bezifferung maßgeblich darauf abzustellen, in welcher Höhe eine Inanspruchnahme des Freistellungsgläubigers voraussichtlich erfolgen wird. Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. April 2018 – II ZR 193/17

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Landgericht Bremen

Der Freistellungsantrag – und seine Bestimmtheit

Geht es um die Freistellung von einer auf Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit, so setzt der Freistellungsantrag die bestimmte Angabe von Grund und Höhe der Schuld voraus, von der freigestellt zu werden der Arbeitnehmer begehrt. Dem genügt ein Antrag des Arbeitnehmers, der Er die Verbindlichkeit, von der freigestellt werden soll, nach Gläubiger

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Freistellungsinteresse des Arbeitgebers – und der Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung

Das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers kann den Anspruch auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung bei einem Arbeitnehmer in herausgehobener und am Unternehmenserfolg beteiligter Managementposition (hier: Leiter der Entwicklung Dieselmotoren) auch längere Zeit (hier: 8 Monate) überwiegen, wenn wegen des Verdachts von Manipulationen (hier: Motorensoftware) umfangreiche Untersuchungen stattfinden. Mit dieser Begründung lehnte im hier entschiedenen

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Freistellungsklage – und der Gegenstandswert

Bei dem Freistellungsantrag handelt es sich um einen (positiven) Feststellungsantrag. Entscheidend für die Bemessung seines Werts ist zunächst, in welcher Höhe mit einer (späteren) Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Juni 2017 – II ZR

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Arbeitsbefreiung für Betriebsratsmitglieder – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats

Der Betriebsrat macht kein eigenes Recht geltend, soweit er sein Feststellungsbegehren auf § 3 ArbZG stützt. Ein Betriebsrat nimmt keine eigenen Rechte wahr, wenn er ausschließlich verhindern will, dass gegenüber den Arbeitnehmern Arbeitsanordnungen ergehen, deren zeitlichen Umfang er für rechtswidrig hält. Aus der Pflicht zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

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Vertretung des Betriebsrats bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen – und die Freistellung von den Rechtsanwaltskosten

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Diese Regelung gilt gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat entsprechend. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen

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Landgericht Bremen

Abweisung eines Freistellungsantrags – und die Beschwer

Bei dem Freistellungsantrag handelt es sich um einen (positiven) Feststellungsantrag. Entscheidend für die Bemessung seines Werts ist, in welcher Höhe der Kläger mit gegen ihn gerichteten Forderungen rechnen muss. Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – II

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Notebook

Absenkung der Zahl der Freistellungen für den Betriebsrat

Die Absenkung der Zahl der Regelfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG von 5 auf 1 über eine Betriebsvereinbarung gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zum Zwecke der Verhinderung einer Freistellung zugunsten der Minderheitenliste kann rechtsmissbräuchlich sein. InhaltsübersichtZulässigkeit eines FeststellugnsantragsAntragsfristAbschluss der Betriebsvereinbarung durch den alten BetriebsratUnwirksamkeit

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Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist – und die später wieder aufgehobene Kündigung

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen der schriftlichen ordentlichen Kündigung Urlaub gewährt, bleibt die Urlaubsgewährung wirksam, auch wenn die Kündigung später wegen eines Formmangels einvernehmlich als nicht ausgesprochen angesehen wird. Der Arbeitgeber kann, wenn er einen Arbeitnehmer ordentlich kündigt, diesen unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der weiteren Pflicht zur Arbeitsleistung

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Annahmeverzug – und die Freistellung zum Überstundenausgleich

Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im Sinne von § 1 AÜG, selbst wenn der Arbeitgeber ohne die Gewährung des

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Der ehrenamtliche Kreisrat – und seine Kernarbeitszeit im Bauamt

Ein Arbeitnehmer muss die Zeit, für die er von seiner Arbeitgeberin (hier: einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft) zur Ausübung des Ehrenamts als Kreisrat des Landkreises bezahlt oder unbezahlt freizustellen ist und die in seine Kernarbeitszeit fällt, nicht nacharbeiten. Insoweit hält das Arbeitsgericht Passau zunächst fest, dass sich die Problematik der Freistellung und

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Betriebsräte – und die Freistellung für Schulungsveranstaltungen

Es besteht kein Freistellungsanspruch von Betriebsräten zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, der im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. Anspruchsgrundlage für die geltend gemachte Verpflichtung der Arbeitgeberin, die Betriebsräte von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist insbesondere nicht § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs.

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Freistellung im Ehegattenarbeitsverhältnis – und die Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlungen

Zahlungen, die im Rahmen eines wirksam geschlossenen Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die geleistete Arbeit vorgenommen werden, sind grundsätzlich entgeltlich und damit nicht nach § 134 InsO anfechtbar. Entgeltlich sind auch Zahlungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen erfolgen, die unter Durchbrechung des Grundsatzes „kein Entgelt ohne Arbeit“ eine Entgeltzahlungspflicht ohne

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Insolvenzspezifisches Freistellungsrecht

Dem Insolvenzverwalter steht nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht eines Arbeitnehmers zu, für den der Beschäftigungsbedarf entfallen ist. Dieses Freistellungsrecht besteht dabei nur, wenn und soweit der Insolvenzverwalter gleichzeitig alles tut, um das Arbeitsverhältnis des freigestellten Arbeitnehmers zu beenden, und wenn er unverzüglich die Kündigung des Arbeitnehmers zum frühestmöglichen

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Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau – und die Schenkungsanfechtung des Insolvenzverwalters

Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO geben dem Insolvenzverwalter eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Zahlungen des Schuldners rückgängig zu machen. Nach § 134 Abs. 1 InsO können unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, ohne

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Landgericht Leipzig

Freistellung oder Zahlung?

Der zunächst auf Befreiung von dieser Schuld gerichtete Anspruch geht gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Das setzt aber voraus, dass die Gläubigerin des Freistellungsanspruchs tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist. Solange die Höhe der Verbindlichkeit,

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Beschäftigungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglied

Ist ein Betriebsratsmitglied gemäß § 38 BetrVG vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt und stellt der Arbeitgeber die Wirksamkeit der Freistellung nicht infrage, fehlt einer Klage, mit der das freigestellte Betriebsratsmitglied die Verurteilung des Arbeitgebers verlangt, ihn mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen bzw. nicht zu beschäftigen, grundsätzlich das berechtigte Interesse,

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Konferenzraum

Freistellung von einer Verbindlichkeit

Zum Wesen einer auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehenden Freistellungspflicht gehört nicht nur die Befriedigung begründeter Ansprüche, sondern auch die Pflicht zur Abwehr unbegründeter Ansprüche. Der Freizustellende soll nach dem Sinn der Freistellung der Gefahr enthoben sein, entweder eine unbegründete Forderung zu erfüllen oder sich wegen einer begründeten Forderung mit

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Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

Mit der unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers erfüllt der Arbeitgeber zugleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung des Resturlaubs. Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Diese Voraussetzungen erfüllte im

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Teil­wei­se Frei­stel­lung von Per­so­nal­rats­mit­glie­dern in Klein­dienst­stel­len

Auch bei turnusmäßiger Veranstaltung von Personalratssitzungen, Gesprächen mit der Dienststellenleitung und Sprechstunden gebietet der in ihnen für die betroffenen Mitglieder des Personalrats anfallende Arbeitsaufwand jedenfalls bei „Kleindienststellen“ keine teilweise Freistellung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 1980 zur inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 42 PersVG NRW in

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Klage auf Freistellung

Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen. Ein Freistellungsanspruch muss – wie ein Zahlungsanspruch – nach Grund und Höhe bezeichnet sein. Soweit der Gläubiger Grund und Höhe nicht bezeichnen kann, ist ein Freistellungsantrag unzulässig und

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