Landgericht Leipzig

Freistellung oder Zahlung?

Der zunächst auf Befreiung von dieser Schuld gerichtete Anspruch geht gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.

Das setzt aber voraus, dass die Gläubigerin des Freistellungsanspruchs tatsächlich

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Pfändung des Freistellungsanspruchs gegenüber dem Haftpflichtversicherung – und die Vollstreckungskosten

Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben für die Bemessung

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Haftpflichtversicherung – und der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung und gewährt dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Befreiung von berechtigten Schadensersatzansprüchen des Dritten sowie Gewährung von Rechtsschutz gegenüber Ansprüchen des Dritten.

Dieser Befreiungsanspruch erstreckt sich aber nur auf begründete Schadensersatzansprüche. Ein entsprechender Rechtsschutzanspruch entsteht und

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Frei an Rosenmontag

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besteht kein Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit u.a. für Weiberfastnacht und Rosenmontag.

So hat das Arbeitsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst die Freistellung verweigert. Am

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Die Betriebsvereinbarung und der Betriebsrat – Freistellungs- und Vergütungsansprüche an den rheinischen Karnevalstagen

Der Betriebsrat kann individuelle Ansprüche der Arbeitnehmer, die in einer Betriebsvereinbarung ihre Grundlage haben (hier: Freistellungs- und Vergütungsansprüche an den rheinischen Karnevalstagen), nicht zum Gegenstand eines Durchführungsanspruchs machen.

Ist der Arbeitgeber bereit, den Arbeitnehmern zur Teilnahme an Karneval in dem

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Verhandlungstisch

Freistellung oder Zahlung?

Der Gläubiger eines Anspruchs auf Freistellung von einer Verbindlichkeit kann auch dann, wenn er (zunächst) nur Freistellung verlangen konnte, Zahlung begehren, wenn aus dem prozessualen Verhalten des Schuldners zu folgern ist, dass dieser die geschuldete Befreiung ernsthaft und endgültig verweigert

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