Bundesarbeitsgericht

Rechtsanwaltskosten im Einigungsstellenverfahren – und der Freistellungsanspruch des Betriebsrats

Die Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Einigungsstellenverfahren setzt keine an ihn adressierte Rechnung voraus. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu gehört auch die Vergütung für einen Rechtsanwalt, dessen Hinzuziehung in einem Einigungsstellenverfahren der

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Die Beratung des Betriebsrats – und die Pfändung seines Freistellungsanspruchs

Hat ein vom Betriebsrat beauftragtes Beratungsunternehmen gegenüber dem Betriebsrat in einem Zivilprozess vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Zahlungstitel wegen seiner Honorarforderung erstritten und zur Durchsetzung des Zahlungstitels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber erwirkt, kann sich der Arbeitgeber

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Die Beratung des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung – und der Kosten-Freistellungsanspruch des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann nur dann einen Freistellungsanspruch gegen die Arbeitgeberin erwerben, wenn er die durch die Beauftragung der Antragstellerin entstehenden Honorarkosten für erforderlich halten durfte.  Im Falle einer Betriebsänderung in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern ist zwar § 111 Satz 2 BetrVG die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger

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Rechtsschutzversicherung im Passivprozess – und die Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalls

Maßgeblicher Verstoß im Sinne von § 4 (1) Satz 1 Buchst. d ARB 2012 ist allein das nach dem Vorbringen des Versicherungsnehmers ungerechtfertigte Geltendmachen von Ansprüchen durch die Gegenseite. Dies gilt auch für den Fall einer ungerechtfertigten Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen durch die Käuferin (hier: eines Gebrauchtwagens) gegen den rechtsschutzversicherten Verkäufer.

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Landgericht Bremen

Der Freistellungsantrag – und seine Bestimmtheit

Geht es um die Freistellung von einer auf Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit, so setzt der Freistellungsantrag die bestimmte Angabe von Grund und Höhe der Schuld voraus, von der freigestellt zu werden der Arbeitnehmer begehrt. Dem genügt ein Antrag des Arbeitnehmers, der Er die Verbindlichkeit, von der freigestellt werden soll, nach Gläubiger

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Innenhaftungsfälle in der D&O-Versicherung – und das Abtretungsverbot für Freistellungsansprüche

Eine in den Versicherungsbedingungen einer eine Versicherung für Organe und leitende Angestellte (im Folgenden: D&O-Versicherung) enthaltene Bestimmung, dass der Freistellungsanspruch des Versicherten vor einer endgültigen Feststellung weder abgetreten noch verpfändet werden kann – außer wegen der zwingenden Regelung in § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung an den geschädigten Dritten

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Landgericht Leipzig

Freistellung oder Zahlung?

Der zunächst auf Befreiung von dieser Schuld gerichtete Anspruch geht gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Das setzt aber voraus, dass die Gläubigerin des Freistellungsanspruchs tatsächlich mit einer Verbindlichkeit beschwert ist. Solange die Höhe der Verbindlichkeit,

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Pfändung des Freistellungsanspruchs gegenüber dem Haftpflichtversicherung – und die Vollstreckungskosten

Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben für die Bemessung des Streitwerts und der Beschwer als Nebenforderung gemäß § 4

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Haftpflichtversicherung – und der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung und gewährt dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Befreiung von berechtigten Schadensersatzansprüchen des Dritten sowie Gewährung von Rechtsschutz gegenüber Ansprüchen des Dritten. Dieser Befreiungsanspruch erstreckt sich aber nur auf begründete Schadensersatzansprüche. Ein entsprechender Rechtsschutzanspruch entsteht und wird erst fällig mit Erhebung von Ansprüchen durch einen Dritten.

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Die Insolvenz des Versicherungsnehmers – und die Vollstreckung in den Freistellungsanspruch

Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt. Der von der Gläubigerin betriebenen Zwangsvollstreckung steht in einem solchen Fall das als

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Frei an Rosenmontag

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besteht kein Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit u.a. für Weiberfastnacht und Rosenmontag. So hat das Arbeitsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst die Freistellung verweigert. Am Nachmittag der „Feiertage“ Weiberfastnacht und Rosenmontag wollte der Kläger freigestellt

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Die Betriebsvereinbarung und der Betriebsrat – Freistellungs- und Vergütungsansprüche an den rheinischen Karnevalstagen

Der Betriebsrat kann individuelle Ansprüche der Arbeitnehmer, die in einer Betriebsvereinbarung ihre Grundlage haben (hier: Freistellungs- und Vergütungsansprüche an den rheinischen Karnevalstagen), nicht zum Gegenstand eines Durchführungsanspruchs machen. Ist der Arbeitgeber bereit, den Arbeitnehmern zur Teilnahme an Karneval in dem bisherigen Umfang Freizeit zu gewähren, so fehlt es hinsichtlich der

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Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die Arbeitsfreistellung

Für die Gewährung einer vollständigen Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen von der Arbeitsleistung, die bei einer Beschäftigung von in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderten Menschen zu gewähren ist, zählen auch die von einem Amt an eine andere, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit geführte Einrichtung zugewiesenen Schwerbehinderten. Allerdings darf

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Freistellung des Treuhänders trotz Aufklärungspflichtverletzung

Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger hat jetzt der Stellung genommen: Der Bundesgerichtshof stellt zunächst fest, dass die Treugeber aufgrund der in den Treuhandverträgen getroffenen Vereinbarungen in Verbindung mit § 675

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Verhandlungstisch

Freistellung oder Zahlung?

Der Gläubiger eines Anspruchs auf Freistellung von einer Verbindlichkeit kann auch dann, wenn er (zunächst) nur Freistellung verlangen konnte, Zahlung begehren, wenn aus dem prozessualen Verhalten des Schuldners zu folgern ist, dass dieser die geschuldete Befreiung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Unter diesen Umständen kann der Gläubiger des Freistellungsanspruchs nach

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Freistellungsanspruch einer Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Jedenfalls dann, wenn sich die Zuständigkeit der Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung gemäß § 97 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX nicht auf einen Betrieb erstreckt, in dem keine Schwerbehindertenvertretung existiert, besteht für die Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung kein Anspruch auf pauschale Freistellung entsprechend § 96 Abs. 4 Satz 1 Satz

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Der Freistellungsanspruch des Treuhandgesellschafters in der Publikumspersonengesellschaft

In einer Publikumspersonengesellschaft, an der sich die Anleger im Rahmen eines Treuhandverhältnisses beteiligen können, welches so ausgestaltet ist, dass die Treugeber im Innenverhältnis wie – unmittelbare – Gesellschafter gestellt werden, können sie gegen den in einen Zahlungsanspruch übergegangenen Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger nicht mit

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