Eine kommunale Bestandsschutzregelung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr darf nicht zulasten der Betroffenen auf bereits vor Inkrafttreten der Satzung erfolgte Wohnortwechsel angewendet werden, wenn sich eine solche Rückwirkung dem Satzungswortlaut nicht eindeutig entnehmen lässt.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht
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