Feuerwehr

Der Bereitschaftsdienst der Berufsfeuerwehr

Für geleistete Rufbereitschaft haben Berufsfeuerwehrleute eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich zu erhalten.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den Klagen von 12 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich, den Klagen von 5 Berufsfeuerwehrleuten der Stadt

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Die Vertretung der Rufbereitschaft

Eine Zeitausgleichsregelung, die nur für den zur Rufbereitschaft eingeteilten Beamten einen Zeitausgleich vorsieht und nicht für dessen Vertreter, verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in dem hier vorliegenden Fall einem Beamten einen Anspruch auf

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Berliner Feuerwehrbeamte und das 20-Euro-Gesetz

Die Vorschrift des sog. 20-Euro-Gesetzes, nach der für die Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten mit Gewährung der Zulage Ansprüche auf angemessenen Freizeitausgleich abgegolten sind, verstößt gegen Europarecht. Deshalb ist eine weitergehende Entschädigung nicht ausgeschlossen.

So das Verwaltungsgericht Berlin in den hier vorliegenden

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Bereitschaftsdienst und Überstunden bei der Feuerwehr

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft

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Freizeitausgleich für Überstunden

Ein Beamter der Feuerwehr erhält vollen Freizeitausgleich für die Überschreitungen der Höchstarbeitszeit.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit haben Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt

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Freizeitausgleich für den Bereitschaftsdienst

Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst

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Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst

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Freistellung und Resturlaub

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist es in vielen Unternehmen und Branchen üblich, den Arbeitnehmer während der laufenden Kündigungsfrist unter Anrechnung auf noch bestehende Resturlaubsansprüche freizustellen. Eine solche Freistellung kann unwiderruflich gewährt werden, was jedoch negative Auswirkungen auf die Sozialversicherung

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