Mit der Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV in der vom 01.07.2005 bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof der Verkaufsprospekt eines Schifffonds, auf den noch das Verkaufsprospektgesetz in
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