Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erbringt die Arbeitgeberin Zustelldienste. Auf ihrem
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