Einer der kuriosesten Fälle, in denen sich der Bundesgerichtshof mit dem Eingang einer Berufungsbegründung um (bzw. kurz nach) 24:00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist zu befassen hatte, drehte sich um ein Faxgerät, dass den Versand verweigerte, weil es keinen
Artikel lesen







