Einer der kuriosesten Fälle, in denen sich der Bundesgerichtshof mit dem Eingang einer Berufungsbegründung um (bzw. kurz nach) 24:00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist zu befassen hatte, drehte sich um ein Faxgerät, dass den Versand verweigerte, weil es keinen Toner mehr hatte: Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 19.04.
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