Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und die Bezeichnung einer Arbeitskollegin als „richtig fette Schlampe“ kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Vor dem Arbeitsgericht Bonn hat ein solches Verhalten in dem hier vorliegenden Fall zu einem Vergleich geführt: So ist das Arbeitsverhältnis fristgemäß
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