Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet. Die Kollegin des hier klagenden Arbeitnehmers hatte diesem gegenüber über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrer Einwilligung berührte dieser, hinter der
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