Eigenmächtige Postentnahme rechtfertigt außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertreters
Die Entnahme von Poststücken durch einen selbständigen Versicherungsvertreter aus dem Briefkasten des für denselben Versicherungskonzern tätigen konkurrierenden Versicherungsbüros ist wichtig genug für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages mit dem Versicherungsvertreter ohne Abmahnung.
Die
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