Verlängert das Gericht die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist über das gesetzlich zulässige Maß hinaus, ist die Verlängerung insoweit unwirksam. Vertraut der Verfahrensbevollmächtigte auf den gerichtlich bestimmten Fristablauf und reicht die Begründung innerhalb dieser Frist ein, ist Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, wenn
Artikel lesen















































