Hat ein Lehrer für die Regulierung eines Dienstunfalls mit der Einhaltung des vorgeschriebenen Dienstweges alles Erforderliche für eine rechtzeitige Antragstellung getan, darf er sich auf eine fristgerechte Weiterleitung seiner Erklärung an die Schadenregulierungsstelle verlassen. Eine Erkundigungspflicht des Beamten, weshalb die zuständige Stelle nach einer gewissen Zeit über den Antrag noch
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