Frühbucherrabatt für Spätbucher

Das Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils muss keine irreführende Werbung sein. So liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auch in der Verlängerung eines Frühbucherrabattes keine irreführende Werbung.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Beklagte, die Kinder- und

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