Der Entzug einer französischen Fahrerlaubnis

Verweigert ein Kraftfahrer nach zwei Trunkenheitsfahrten eine rechtmäßig angeordnete Untersuchung oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Führerscheinbehörde daraus auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen – auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben worden ist.

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Führerschein für einäugige Menschen

Sind die Bestimmungen der aktuell geltenden europäischen Führerscheinrichtlinie insoweit mit der europäischen Grundrechtecharta (Art. 20, Art. 21 Abs. 1, Art. 26 der Charta) vereinbar, als diese Vorschrift – ohne die Möglichkeit einer Ausnahme vorzusehen – von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E auch dann eine Mindestsehschärfe von

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Polnische Fahrerlaubnis für Deutschland

Die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellten Führerscheine sind grundsätzlich ohne jede Formalität anzuerkennen, soweit sie nicht unter Missachtung der in der sog. Führerschein-Richtlinie aufgestellten Wohnsitzvoraussetzungen ausgestellt worden sind. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt der Berufung einer Klägerin stattgegeben, die von der zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörde

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Wohnsitzerfordernis beim EU-Führerschein-Tourismus

Es ist mit dem Unionsrecht vereinbar, dass in Deutschland nicht von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden darf, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst (etwa Eintragung eines deutschen Wohnortes) oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellerstaat hatte.

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Ausländische Fahrerlaubnis mit inländischer Sperre

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Beschwerdeführer entgegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem

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EU-Führerschein mit fingiertem Wohnsitz

Eine Fahrerlaubnis, die von einem anderen EU-Staat erteilt worden ist, wird nicht anerkannt, wenn ein Wohnsitzverstoß vorliegt. Dabei kann eine fehlerhafte Untersagungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt umgedeutet werden. Dies entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Fall einer deutschen Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Viereth-Trunstadt in der Bundesrepublik Deutschland hat,

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