Verweigert ein Kraftfahrer nach zwei Trunkenheitsfahrten eine rechtmäßig angeordnete Untersuchung oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf die Führerscheinbehörde daraus auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen – auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben worden ist.
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