Wie schwer ist ein Butterhörnchen?

Nur wenn die Füllmenge von Fertigpackungen nach Gewicht gekennzeichnet ist, dürfen diese Fertigpackungen mit Feinen Backwaren (hier: Aprikosen-, Apfel-, Kirschtaschen, Butter-, Plunderhörnchen, Schoko-Croissants, Mini-Berliner) in einer Füllmenge von mehr als 100 g gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Von dieser

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Änderung der Verpackungsverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung auf den Weg gebracht. Durch die Änderung sollen die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein, Sekt und Spirituosen mit Wirkung ab dem 11. April 2009

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