Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt werden soll. Künftig sollen Führungszeugnisse bestimmten Arbeitgebern in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

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