Bundesfinanzhof

Verschmelzung einer „Gewinngesellschaft“ auf eine „Verlustgesellschaft“ – und der Gestaltungsmissbrauch

Wird eine „Gewinngesellschaft“ auf eine „Verlustgesellschaft“ verschmolzen und verrechnet diese die positiven Einkünfte der „Gewinngesellschaft“ des Rückwirkungszeitraums mit ihren eigenen Verlusten, dann stellt dies nach der Rechtslage des Jahres 2008 keinen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar. Dies gilt auch dann,

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Geld

Die Übernahme einer Zeitung

Trotz Monopolbildung kann ausnahmsweise nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ein Zusammenschluss zweier Zeitungen stattfinden, wenn einem Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Insolvenz droht und seine Marktposition ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt.

Mit

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Kreisfusion

Ein einzelner Bürger hat ebenso wenig das Recht, Kreistagsbeschlüsse zu verhindern, wie er das Recht hat, gegen Beschlüsse dieses Gremiums direkt vorzugehen. Nur gegen die auf solchen Beschlüssen beruhenden Umsetzungsakte wie Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakte ist Rechtsschutz möglich.

So das

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die zurückbehaltenen Forderungen bei der Gründung einer Steuerberater-Sozietät

Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. Die zur Ermittlung des Einbringungsgewinns erforderliche Übergangsgewinnermittlung erstreckt

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Bundesverwaltungsgericht

Abmahnung nach Verschmelzung

Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der

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