20.340,00 € – das ist die Summe, die der 1. FC Köln von dem Werfer der Knallkörper während eines Fußballspiels gegen den SC Paderborn erhält. Auf diese Summe hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall den Anteil der Verbandsstrafe festgelegt, auf den das Verhalten des beklagten Fußßball-„Fans“ zurückzuführen
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