Das Land Nordrhein-Westfalen darf nicht vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf die Rückzahlung von circa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe III fordern.
Dies hat aktuell das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit den Beteiligten entschieden und damit der Klage der Fortuna stattgegeben:
Die vom Land angeführte
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