Beim Unfall eines PKW mit einem Fußgänger hat der Autofahrer für die Betriebsgefahr einzustehen, solange nicht bewiesen ist, dass der Unfall auf höherer Gewalt beruht. Um den in die Abwägung einzustellenden Verantwortungsanteil der Autofahrerin zu erhöhen, müsste die Fußgängerin dem Autofahrer allerdings ein Verschulden nachweisen. Das war in dem hier
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