Ist ein Bauvorbescheid für den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudes unter dem Vorbehalt erlassen worden, das Vorhaben im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren teilweise noch weitergehend zu prüfen, sind die Rechte von Nachbarn nicht verletzt worden. Denn mögliche Einwände von Nachbarn gegen die spätere Baugenehmigung sind damit nicht ausgeschlossen. Allerdings besteht kein
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