Ein Grundstückseigentümer kann gegenüber einem Jugendlichen, der sich auf einer auf dem Grundstück befindlichen Baumschaukel verletzt, schadensersatzpflichtig sein.
In dem hier vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fall hatte der Grundstückseigentümer das Haus nebst Garten für Fortbildungen zur Verfügung gestellt.Zwei Auszubildende schaukeln
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