Die Wartungskosten für eine Gastherme gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung im Sinne von § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 4 a, 4 b BetrKV. Sie können gemäß § 7 Abs.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die Wartungskosten für eine Gastherme gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung im Sinne von § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 4 a, 4 b BetrKV. Sie können gemäß § 7 Abs.
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Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, auf welchen Zustand der Wohnung für die Beurteilung des Vorliegens einer Wohnwertverbesserung durch eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme abgestellt werden muss. Maßgeblich ist dabei für den Bundesgerichtshof der tatsächliche Zustand
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Gas-Heizkesseln, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland (re)importiert werden, fehlt nicht schon deshalb die erforderliche Zulassung, weil sie nicht vom Hersteller mit deutschsprachigen Typenschildern und deutschsprachigen Bedienungs- und Aufstellanleitungen versehen worden sind.
Nach § 2 7.
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Für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in die Abwasseranlage kann eine Benutzungsgebühr erhoben werden. Die Bemessung der Gebühr hat sich an der Kondensatmenge zu orientieren. Wenn eine Messung nicht möglich ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der den Brennstoffverbrauch
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Gestern ist die Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft getreten, mit der insbesondere eine nachhaltige Reduzierung der durch feste Brennstoffe verursachten Staubbelastung erreicht werden soll. Für die Holzheizungen, den Kaminofen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit gestern neue Umweltauflagen.
Die
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Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf einer Verordnung, mit der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden.
Mit jetzt beschlossenen
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Der Bundesgerichtshof hat es den örtlichen Gasversorgern etwas schwerer gemacht, die Gaspreise wie bisher weitgehend frei zu bestimmen: Ansatzpunkt hierfür ist die Definition eines örtlichen Marktes, auf dem der Gasversorger eine marktbeherrschende Stellung hat, so dass den Kartellbehörden ein Einschreiten
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