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Verjährung bei Gaspreisüberzahlung

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.

Der Rückzahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt gemäß §

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Gaspreiserhöhungen für „Erdgas Classic“

Gaspreiserhöhungen für Kunden mit Sondervertrag „Erdgas Classic“, wie sie von mehreren Gasversorgern verwendet abgeschlossen wurden, sind nach einem Urteil des Kartellsenats des Oberladensgerichts Celle ohne Rechtsgrundlage und damit unwirksam erfolgt.

In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall hatten über 60

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