Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten.
Mit den Änderungen im Bereich der Beherbergungsstatistik wird eine neue EU-Verordnung umgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals „Zimmerauslastung“ für Hotelbetriebe mit 25
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