In typischer Weise betriebene Shisha-Bars erfüllten regelmäßig nicht die Anforderungen für die Aufstellung von Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Automatenaufstellerin, der bereits unter dem 4. September 2012 eine sog.
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