Das rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft, aber in kleinen Gaststätten darf nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorläufig weiter geraucht werden. Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es
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