Der Raucherclub – und das Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumen

Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit. Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt.

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Allgemeine Sperrzeit aus Lärmschutzgründen

Für den Erlass einer die allgemeine Sperrzeit des § 9 GastVO BW unter Lärmschutzgesichtspunkten verlängernden Rechtsverordnung auf Grundlage des § 11 GastVO BW müssen hinreichend belastbare Feststellungen dafür getroffen sein, dass die für ihren gesamten Geltungsbereich bestehende oder zu erwartende Gesamtlärmbelastung durch die von der Verordnung erfassten Gaststätten den nach

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Getränkeausschank in Hessischen Raucherräumen

In Hessen ist es nicht rechtswidrig, in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken Getränke auszuschenken. So entschied jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf die Klage einer Betreibergesellschaft von Diskotheken, in denen abgetrennte Raucherräume eingerichtet waren, deren Grundflächen weniger als 30 % der Gesamtfläche der jeweiligen Diskothek betrugen. In diesen als Raucherräumen gekennzeichneten

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Schreibmaschine

Raucherschutz in Hamburgs Speisegaststätten

§ 2 Abs. 4 des des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit verstößt nach einer jetzt verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Bis zu

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Nichtraucherschutz in Hamburg

Im Rahmen eines bei ihm anhängigen Klageverfahrens hat das Verwaltungsgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG), die es Inhabern von Schankwirtschaften (Kneipen) ausnahmsweise erlaubt, abgeschlossene Raucherräume einzurichten, nicht aber Gaststättenbetreibern, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Damit soll das Bundesverfassungsgericht zunächst über die

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Sperrzeiten für die städtische Partyszene

Das städtische Ordnungsamt darf sich als „Spaßbremse“ betätigen und eine Sperrzeitverlängerung für Kioske anordnen, um der Bildung einer „Partyszene“ entgegen zu wirken. So hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt mit zwei Beschlüssen über Eilanträge von Kioskinhabern entschieden, deren Kioske in Köln am „Brüsseler Platz“ liegen. Die Inhaber hatten sich gegen die

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Rauchverbot im Eingangsraum einer Gaststätte

Ein Gastwirt in Nordrhein-Westfalen darf den Eingangsraum einer Gaststätte nicht zum Raucherraum machen. Gastwirte dürften das Rauchen nur in Räumen erlauben, die funktional eigenständig und vom übrigen Gaststättenbetrieb so abtrennbar seien, dass sie von Nichtrauchern nicht genutzt werden müssten. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem

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Rauchverbot in Speisegaststätten

Auch in Speisegaststätten ist landesrechtliche Rauchverbot einzuhalten, auch soweit dieses – wie in Rheinland-Pfalz – bei nur einfach zubereiteten Speisen in einer Einraum-Gaststätte nicht greift, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren zu Gaststätten in Bad Kreuznach: Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln sowie Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse sind keine

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Verhandlungstisch

Sperrzeit in der Szenekneipe

Wer in einem Gebiet mit einer seit langen Jahren gewachsenen Kneipenszene wohnt, kann nicht erwarten, dass seinem Ruhebedürfnis immer der Vorrang vor dem Wunsch anderer zu sozialen Kontakten und fröhlichem Beisammensein eingeräumt wird. Allerdings können auch dort die regelmäßigen Beeinträchtigungen der Anwohner ein Ausmaß annehmen, das eine Verlängerung der Sperrzeit

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Tabakfreies Shisha-Café

Manchmal treibt das Rauchverbot in Gaststätten auch seltsame Blüten. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Shisha-Café, in dem ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten werden, vorerst weiter betrieben werden darf. – Die rauchfreie Raucherkneipe sozusagen. Die Antragstellerin des

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