Die Anwachsung eines GbR-Anteils beim überlebenden Gesellschafter – als Schenkung

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit um Auskunftspflichten im Zusammenhang

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Taschenrechner

Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner Gesellschafterstellung

Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellschafterstellung, sind diese Anschaffungskosten in einer separaten Ergänzungsrechnung zur Überschussrechnung der Gesellschaft zu erfassen und auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zu verteilen. Die steuerrechtliche Bewertung der in einer solchen Ergänzungsrechnung ausgewiesenen Rechnungsposten ist grundsätzlich nicht von der Handhabung

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Buchregal

Der Arbeitsvertrag mit vier Arbeitgeberinnen

Für die Frage nach dem Vorliegen eines „einheitlichen Arbeitsverhältnisses“ oder doch mehrerer in ihrem Bestand untrennbar miteinander verbundener Arbeitsverhältnisse kommt es nicht darauf an, ob die (hier:) vier Gesellschaften als Gesamtschuldnerinnen gemäß §§ 421 ff. BGB für die Beschäftigung und Vergütung der Arbeitnehmerin haften sollten. Eine gemeinsame vertragliche Verpflichtung iSv.

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Bücherschrank

Die Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

§ 174 BGB findet analoge Anwendung auf einseitige Rechtsgeschäfte, die ein abweichend von der gesetzlichen Grundregel der §§ 709, 714 BGB allein vertretungsberechtigter Gesellschafter im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vornimmt. Eine Kündigung, der kein Nachweis der alleinigen Vertretungsmacht des handelnden Gesellschafters der GbR beigefügt war und die der Arbeitnehmer

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Gewinnfeststellungsbescheide bei einer GbR – und die notwendige Beiladung der Mitgesellschafter

Die weiteren Mitgesellschafter der Kläger, die als Feststellungsbeteiligte in den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheiden der Streitjahre genannt sind, sind zum Verfahren notwendig beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO). Ein Gewinnfeststellungsbescheid enthält eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die im Bescheid getroffenen

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Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Sozius

Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum. InhaltsübersichtKein AusgleichsanspruchAbfindungsbilanzAbfindung in der Anwalts-GbR Kein Ausgleichsanspruch[↑] Der Abfindungsanspruch richtet sich nach § 738 Abs. 1 Satz

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Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid

§ 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wonach zur Vertretung berufene Geschäftsführer Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erheben können, ist dahin zu verstehen, dass die Personengesellschaft als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid erheben kann.

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Geschlossener Immobilienfonds – und die ordnungsgemäße Beratung des Anlegers

Mit der Frage der ordnungsgemäßen Beratung eines Anlegers im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es um Fragen des Anlageziels, der Fungibilität, sowie des Haftungsrisikos als GbR-Gesellschafter: Im Rahmen der

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Die Forderung der GbR – und der Gegenanspruch gegen die Gesellschafter

Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zwar keine juristische Person. Als Gesamthand ist sie aber

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Grunderwerbsteuer beim Wiedereintritt eines ausgeschiedenen Gesellschafters

Ein die Grunderwerbsteuer auslösender Wechsel im Gesellschafterbestand ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein zunächst aus der Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erneut eine Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt. Die Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer auslösen. Voraussetzung hierfür ist, dass 95% der Anteile am Vermögen der

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Die Unterlassungsverpflichtung einer GbR – und die Pflichten ihrer Gesellschafter

Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt. Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich

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Bücherregal

Die nicht leistungsfähige Gesellschafterin und die Sittenwidrigkeit des GbR-Vertrags

Die im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Verpflichtung einer nicht leistungsfähigen Gesellschafterin zur Rückzahlung erheblicher Beträge, die der andere Gesellschafter einlegt und die vereinbarungsgemäß dem im Interesse der Gesellschaft tätigen Ehemann der Gesellschafterin zufließen, ist nicht sittenwidrig, wenn die Ehefrau aufgrund ihrer Gesellschafterstellung ein adäquates wirtschaftliches Eigeninteresse an der

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Bundesverwaltungsgericht

Alleinvertretungsbefugnis für eine GbR – und ihr Nachweis in Grundbuchsachen

Wird eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und eines diesen abändernden Beschlusses, aus dem die Alleinvertretungsbefugnis hervorgeht, sind nicht ausreichend. Grundsätzlich steht die Führung der Geschäfte den Gesellschaftern gemeinschaftlich

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Vorsteuerabzug des GbR-Gründungsgesellschafters

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, zum

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Firmenstempel und Unterschrift des GbR-Gesellschafters

Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB. Das Schriftformerfordernis des § 550 BGB ist nicht erfüllt, wenn der für die GbR

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Die vertraglich quotal beschränkte Haftung des GbR-Gesellschafter

Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden. Die Haftung der Gesellschafter eines als Gesellschaft

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Abfindungsbeschränkung beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Die Frage, ob eine Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters zulässig oder unzulässig ist, ist nicht allgemein im Sinne einer Fortbildung des Rechts zu beantworten, wie das Berufungsgericht gemeint hat, sondern kann nur jeweils bezogen auf die konkret getroffenen gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Einzelfall anhand der in ständiger Rechtsprechung vom

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Nachrichten

Haftung des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für spätere Doppelzahlungen

Erbringt der Schuldner versehentlich eine weitere Zahlung auf seine gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Schuld, obwohl er diese bereits durch eine frühere Zahlung getilgt hat, so haftet ein Gesellschafter, der nach dem Abschluss des die Zahlungspflicht begründenden Vertrages, aber vor der versehentlichen Doppelzahlung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht

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