Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) darf (und ggf. sogar muss) eine Balkonsanierung auch dann beschließen, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.
In dem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der klagende
Artikel lesen




















