Briefkästen

Der Streit um eine weitergeleitete Mail

Die Weiterleitung einer eMail begründet für sich alleine keinen Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung einer künftigen Weiterleitung.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall war die klagende Mailschreiberin Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in München. Die Wohnung ist

Artikel lesen
Wohnhaus

Vermietete Eigentumswohnungen – und die Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn

Artikel lesen
Wohnhaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung – und ihre Änderung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren aus Clausthal-Zellerfeld und Düsseldorf weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.

Artikel lesen
Wohnhaus

Der geschädigte Wohnungseigentümer – und keine drittschützende Wirkung des Verwaltervertrages?

Nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 1.12.2020 bestehen Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung von Pflichten des Verwalters aus dem zwischen diesem und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrag nur gegenüber der Gemeinschaft. Der zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und

Artikel lesen
Fenster

Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer – in der verwalterlosen Zweiergemeinschaft

Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend

Artikel lesen