Zensus 2011

Bei dem standardmäßigen Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung gemäß § 6 des Zensusgesetzes 2011 und für die Haushaltsstichprobe gemäß § 7 des Zensusgesetzes 2011 handelt es sich jeweils nicht um einen Verwaltungsakt. Erst wenn der Fragebogen nicht oder unvollständig

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