Wohnungen

Der Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung – und die Wohnungseigentümer

Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bilden die Parteien eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu der Anlage gehören die Wohnungen der beklagten Wohnungseigentümer

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Reihenhaus

Hauskauf – und die gekündigte Gebäudeversicherung

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebensowenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist. Erklärt der Verkäufer

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Sturmflut – und die Versicherung für Überschwemmungsschäden

Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) der „Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung“ (ECB 2010) greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung

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Wenn der Gasbrenner nicht nur Unkraut vernichtet

Bei Windstärke 5 mit einem Gasbrenner Unkraut abzuflammen, ist grob fahrlässig. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle in dem hier vorliegenden Fall die Klageabweisung des Landgerichts bestätigt und damit die Kürzung des Gebäudeversicherers um 30 % der Leistung für einen Feuerschaden als richtig angesehen. Der Kläger aus Hambühren, der

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Kein Feuerversicherungsschutz – keine Feuerschutzsteuer

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln auch bei verbundenen Wohngebäudeversicherungen. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall bot eine Versicherungsgesellschaft Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko mit absichern. Gleichwohl ging das zuständige Bundeszentralamt für Steuern in

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Gebäudeversicherung – und die Haftpflichtversicherung des Mieters

Der bei Abschluss des Gebäudeversicherungsvertrages nach ergänzender Auslegung der Rechtsprechung stillschweigend erklärte Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten der Mieter des versicherten Gebäudes ist auf Fälle der Schadensherbeiführung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt und eröffnet dem Gebäudeversicherer nur in diesem Fall einen direkten Rückgriff auf den Haftpflichtversicherer des Mieters analog dem Innenausgleich der

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Gebäudeversicherung – und der Zeitwertschaden

Sehen Allgemeine Versicherungsbedingungen vor, dass der Zeitwertschaden entsprechend den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt wird und dass der Zeitwert von Gebäuden sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand ergibt, und schließt der Neuwert Architektengebühren und sonstige Konstruktions, Planungs- und Baunebenkosten

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Die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft – und der Anspruch des Wohnungseigentümers

Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen,

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Wasser im Haus

Im Falle eines Wasserschadens, bei dem bereits eine Teilregulierung des Schadens erfolgt ist und es unstreitig ist, in welchen Räumen der Wasserschaden aufgetreten ist, stellt ein Gericht dann übersteigerte Anforderungen an die Substantiierungslast des Versicherungsnehmers für Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung, wenn es für die Schlüssigkeit der Klage die Darlegung verlangt,

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Das unbewohnte Ferienhaus – und der Frostschaden

Ein Versicherungsnehmer verletzt nicht seine vertraglichen Obliegenheiten, wenn in einem Ferienhaus eine Heizungsanlage aus dem Jahr 2009 zwei Mal wöchentlich kontrolliert wird. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall der Berufung eines Ferienhausbesitzers stattgegeben, dessen Gebäudeversicherung für einen Frostschaden nicht haften wollte. Anfang Februar 2012

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Der Brandschaden in der Mietwohnung

Nach der seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Mieter, der einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, (regelmäßig) vor einem Rückgriff des Gebäudeversicherers (§ 86 Abs. 1 VVG) in der Weise geschützt, dass eine ergänzende Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in

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Der Brand in der Küche

Für den Brand in einer Küche besteht eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus. So hat das Landgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall eines Studenten entschieden, von dem die Gebäudeversicherung

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Feuerversicherung und die Aufräumarbeiten

Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87 setzt nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat. Das ergibt die Auslegung von § 3 Nr. 1 und Nr. 3

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Leitungswasserschaden am Dusch-Ablauf

Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil des Rohrsystems. Ein Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen, so dass die Gebäudeversicherung zum Ersatz für die Kosten der Reparatur des Ablaufs und der Erneuerung der Fliesen verpflichtet ist. In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreits hatte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

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Gebäudeversicherer ./. Mieterhaftpflicht

Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an

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Entwertungsgrenze in der Hausratversicherung

Eine Klausel in der Neuwertversicherung, wonach Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache ist, wenn dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt (sog. Entwertungsgrenze), ist wirksam. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall zweier Brüder, die für ihren landwirtschaftlichen Betrieb eine Gebäudeinhalteversicherung zum Neuwert abgeschlossen hatten. Die Versicherungsbedingungen sehen allerdings

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Gebäudeversicherung und Grundstücksverkauf

Bei einer Grundstücksversicherung bzw. Gebäudeversicherung tritt nach § 69 VVG a.F. (heute: § 95 VVG) mit dem Eigentumswechsel der neue Eigentümer anstelle des alten Eigentümers in die bestehende Versicherung ein. Diese gesetzliche Bestimmung des § 69 VVG a.F. steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs einer Vereinbarung nicht entgegen, nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ersatzbeschaffung für die abgebrannte Scheune

Die Gewinn erhöhende Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 35 EStR) ist nach sechs Jahren rechtmäßig, wenn das zerstörte Wirtschaftsgut – eine abgebrannte landwirtschaftlich genutzte Scheune – erst neun Jahre und elf Monate nach seiner Zerstörung wieder neu errichtet worden ist. Dass die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung eine Kostenübernahme bis zu

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Ehegattenunterhalt und die Kosten des Wohnvorteils

Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich um nicht umlagefähige Kosten im Sinne von §§ 556 Abs. 1 BGB, 1, 2 BetrKV handelt. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte noch die

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Das optisch zerstörte Parkett

Verbleibt auch nach Reparatur einer Sache, wie hier einem Parkett, eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung, liegt eine Zerstörung dieser Sache vor, nicht nur eine Beschädigung. Enthält die Wohngebäudeversicherung für den Fall der Zerstörung den Anspruch auf Ersatz des Neuwertes, bleibt auch außer Betracht, dass das Parkett schon 30 Jahre alt

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Heizungskontrolle für die Versicherung

Wenn im Winter die Wasserleitung zufriert, ist dies ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es dann aber für den Hauseigentümer, wenn für die Frostschäden an dem Gebäude die Wohngebäudeversicherung nicht eintreten will, da der Eigentümer die Beheizung angeblich nicht „genügend häufig“ kontrolliert habe. Mit einem solchen Fall hatte sich jetzt auch der

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