Durch eine nach § 929 BGB erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwürbe, nicht in
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Durch eine nach § 929 BGB erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwürbe, nicht in
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Der Käufer eines gebrauchten Pkw darf dessen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines Transportkostenvorschusses abhängig machen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall kaufte die in Schleswig-Holstein ansässige Gebrauchtwagenkäuferin von einer
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Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.
Nach § 25a Abs. 1 UStG gilt für die Lieferungen i.S. des § 1 Abs. 1
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